Instandhaltungsarbeiten an Asbestbauprodukten dürfen nach der Gefahrstoffverordnung nur in Ausnahmefällen genehmigt werden – unter anderem, wenn es sich um ein emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nr. 2.9 TRGS 519 handelt. Dieses muss durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte nachgewiesen haben und kann von Behörden oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Zu den durch das Institut für Arbeitsschutz (IFA) anerkannten emissionsarmen BT-Arbeitsverfahren zählt ab Beginn der Bausaison 2025 auch die grabenlose Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen mit dem System Primus Line®, das damit bundesweit gültig ist. In den aktuellen Ergänzungen zur DGUV Information 201-012 „Asbestsanierung“ wird es in Kürze als bautechnisches Verfahren gelistet sein.
Ausgangssituation
Die Instandhaltung von Asbestzementleitungen (Az-Leitungen) hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen politischen und rechtlichen Diskussionen geführt. Netzbetreibern und Kommunen wurden grabenlose Verfahren und damit die Pflicht zur Instandhaltung ihrer Az-Leitungsnetze verwehrt. Bayern hatte zwischenzeitlich sogar ein Verbot verhängt, weil es kein anerkanntes Verfahren gab, bei dem die Leitungen im Boden verbleiben durften. Dies führte bundesweit zu einer Verunsicherung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit. Mittlerweile hat jedoch ein Umdenken stattgefunden und die Genehmigungsbehörden lassen zunehmend auch Instandhaltungsprojekte mit dem Primus Line® Rehab Inlinerverfahren zu. Voraussetzung dafür ist jedoch die Anwendung eines anerkannten emissionsarmen Verfahrens.
Diese bundesweit rechtlich bindende Voraussetzung zur Instandhaltung von Az-Leitungen ist nicht allen Betreibern und Bau-Dienstleistern bewusst: Werden die Vorgaben nicht beachtet, drohen den an der Freigabe und Umsetzung beteiligten Personen gemäß REACH-Verordnung strafrechtliche Konsequenzen. Deshalb ist die Anwendung eines anerkannten BT-Verfahrens zwingend notwendig, um gesetzeskonform an Az-Leitungen zu arbeiten.
Die Rädlinger primus line GmbH hat sich daher dem Genehmigungsverfahren zur Anerkennung eines BT-Verfahrens gestellt und eine Lösung erarbeitet. Als Ergebnis liegt nun für Netzbetreiber und Kommunen sowie Genehmigungsbehörden ein rechtssicheres Verfahren für die Instandhaltung von Az-Leitungen ab Rohrdurchmessern von DN 150 vor.
Vorteile für Betreiber
Die Anwendung dieses emissionsarmen Verfahrens zur Instandhaltung von Az-Leitungen mit Primus Line® bietet den Betreibern folgende Vorteile:
- Für die Instandhaltungsmaßnahme besteht keine objektbezogene Anzeigepflicht mehr.
- Um eine rechtlich problemlose Abwicklung zu garantieren, werden im Vorfeld der Baumaßnahme alle dazu relevanten Punkte geklärt.
- Das Team der Rädlinger primus line GmbH bzw. deren geschulte Partner stehen zur Verfügung, um dieses Relining-Verfahren deutschlandweit anzuwenden.
- Dem Betreiber stehen eine sachkundige Bauaufsicht sowie fachkundiges und geschultes Montagepersonal zur Verfügung.
- Eine Gefährdung von Mitarbeitern, Anwohnern, Passanten und Umwelt durch Asbestkontaminierung besteht nachweislich nicht.
- Das transportierte Medium, wie beispielsweise Trinkwasser, ist nach dem Relining vom Az-Rohr getrennt und die Bestandsleitung vom Innendruck entlastet.
Nachweisverfahren
Ein akkreditiertes externes Messinstitut hat im Jahr 2023 drei separate Az-Instandhaltungsmaßnahmen der Rädlinger primus line GmbH messtechnisch begleitet. Alle drei Messbaustellen ergaben eine Faserzahlkonzentration von weit unter 2.500 Fasern pro Kubikmeter und lagen damit deutlich unterhalb der geforderten Akzeptanzschwelle. Damit ist der Nachweis der geringen Exposition erbracht. Auf den Baustellen wurde der gesamte Prozess von Primus Line® Rehab bemessen: von den vorbereitenden Arbeiten wie Reinigung und TV-Inspektion über den Einzug des Liners bis hin zu den Anschlussanbindungen.
Damit ist nachgewiesen, dass Primus Line® Rehab die Anforderungen an emissionsarme Verfahren gemäß TRGS 519 erfüllt. Darüber hinaus entspricht das Verfahren den in der DGUV Information 201-012 formulierten Bedingungen.
Bei einem konkreten Anwendungsfall zur Instandhaltung einer Asbestzementdruckleitung ab einer Nennweite von DN 150 berät das Primus Line Team gerne bei allen weiteren Fragestellungen.